Auszug aus der Verfügung:
- Allgemeinverfügung
Aufgrund §§ 28, 28a des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten
bei Menschen (Infektionsschutzgesetz – IfSG) vom 20. Juli 2000 (BGBl. I S. 1045), zuletzt
geändert durch ……………………. ordnen wir für das
Gebiet des Landkreises Gießen zum Schutz der Bevölkerung des Landkreises Gießen vor dem
ansteckenden Erreger SARS-CoV-2 an: - Änderung der 20. Allgemeinverfügung
Nr. 1 bis 3 der 20. Allgemeinverfügung des Landkreises Gießen vom 8. Januar 2021 werden aufgehoben. - Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Diese Allgemeinverfügung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.