18. 01. 2021: Einschränkungen aufgehoben

Auszug aus der Verfügung:

  1. Allgemeinverfügung
    Aufgrund §§ 28, 28a des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten
    bei Menschen (Infektionsschutzgesetz – IfSG) vom 20. Juli 2000 (BGBl. I S. 1045), zuletzt
    geändert durch ……………………. ordnen wir für das
    Gebiet des Landkreises Gießen zum Schutz der Bevölkerung des Landkreises Gießen vor dem
    ansteckenden Erreger SARS-CoV-2 an:
  2. Änderung der 20. Allgemeinverfügung
    Nr. 1 bis 3 der 20. Allgemeinverfügung des Landkreises Gießen vom 8. Januar 2021 werden aufgehoben.
  3. Inkrafttreten, Außerkrafttreten
    Diese Allgemeinverfügung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.

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