CovPass + Corona-WarnApp + LUCA + QR-Code ???

Welche Apps brauche ich?

Zum Herbst 2021 wird es zunehmend notwendig, den eigenen Corona-Status nachzuweisen.


CovPass

Corona-Warn-App

LUCA

Das Fazit vorab:

Laden Sie sich alle Apps auf ihr Handy. Unterschiedliche Orte verlangen unterschiedliche Apps. Natürlich gelten auch alle Papier-Nachweise. Und laden Sie sich auch einen QR-Code-Leser auf ihr Handy. Es gibt Regionen, die nur deren eigene lokale Corona-App unterstützen.
So ist es mir vor kurzem mehrfach an verschiedenen Orten in Nordrhein-Westfalen passiert.
Zum Schluss, vergessen Sie nicht:
ALLE NACHWEISE GELTEN NUR IN ZUSAMMENHANG MIT EINEM PERSONALAUSWEIS/FÜHRERSCHEIN


CovPass

Dies App wurde vom Robert-Koch-Institut herausgegeben und gibt einen EU-gültigen Nachweis, dass ich geimpft wurde oder genesen bin. Hier sind die Apotheken die Ansprechpartner.
Die Daten verbleiben auf dem eigenen Handy..
Mit der CovPass-App gibt es ab und zu Probleme, dass der eingescannte Nachweis verloren geht. Der Grund ist wahrscheinlich ein Update der App oder der Betriebssystem-Software.

Mehr als 10 Millionen Downloads

LUCA

Die Luca-App ersetzt Papierlisten in vielen Bereichen. Auch der Landkeis Gießen ist an die LUCA-App angeschlossen. Die Daten werden also an die Gesundheitsämter weitergegeben, verschlüsselt.
LUCA wird vor allem in der Gastronomie eingesetzt.
Probleme:
Die persönlichen Daten können im Falle eines Kontaktes mit einem Infizierten direkt von dem Gesundheitsamt abgerufen werden. Viele Gesundheitsämter melden derzeit aber, dass sie viele Probleme mit dieser App haben und die Daten der Nutzer oft nicht gültig sind.
Ist man in einem Funkloch, funktioniert diese App offensichtlich nicht.
Der CCC (ChaosComputerClub) meldet ebenfalls gravierende Datenschutz-Probleme.

Mehr als 3 Millionen Downloads, ca. 65 000 Lokalitäten haben sich registriert

Corona-Warn-App

Diese App wurde von der Bundesregierung beauftragt, kostete sehr viel Geld und hatte zu Beginn einen schlechten Ruf.

Das hat sich inzwischen grundlegend geändert.
Das Programm dieser App ist inzwischen ein open-source-Projekt und wird von vielen Programmierern immer wieder verbessert und aktualisiert. So sind die Vorgaben für eine Ansteckung aktuell anders als zu Beginn der App, als nur die Alpha-Variante im Lande war. Die Daten bleiben bei dieser App auf dem eigenen Handy.
Neben der Warn-Funktion sind auch die Zertifizier-Funktion und die CheckIn-Funktion zu Veranstaltungen hinzugekommen. Datenschutz-Probleme gibt es nicht.
Mehr als 31,7 Millionen Downloads


Nach der Impfung, bzw. nach der Genesung:
Neben den obigen Apps gibs einen weiteren Bereich, bei dem sich jeder Geimpfte oder Genesene aktiv beteiligen kann, indem er die persönlichen Nebenwirkungen weitergibt bzw. sich darüber informiert.
Die APPS: SafeVac des Paul-Ehrlich-Institutes und STIKO der Ständigen Impfkommision innerhalb des RKI.
Meine Empfehlung:
Schauen Sie sich auch dies Apps an und laden Sie diese auf ihr Handy bzw. auf den PC.

Hierüber wird es an dieser Stelle einen eigenen Beitrag geben, mit eigenen Erfahrungen.


Bildnachweis: Play Store, Tagesspiegel, Luca

Erster Fledermaus-Kontakt

Ich sehe sie meist in der Dämmerung: Lautlos huschen sie durch den Garten. Etwa eine halbe Stunde vor Sonnenuntergang beginnen sie mit ihrer Jagd auf Insekten. Dabei nutzen sie Ultraschall zur Orientierung, zur gegenseitigen Unterhaltung und natürlich zur Jagd. Da wir Menschen den Ultrschall nicht hören, braucht es Technik, diese Töne für uns hörbar oder sichtbar zu machen. Auch das ist bekannt und Geräte dazu gibt es. Eines habe ich mir beschafft, aber auch selbst möchte ich ein solches Gerät bauen, um mehr darüber zu lernen.

Foto: wikipedia, Von The Sound of Dinner. Chanut F, PLoS Biology
Ein Experiment, wie sich eine Fledermaus in der Nähe eines Farns ein aufgehängtes Insekt fängt.

So hörte sich mein erster Kontakt an:

Was sind das für Töne? Sie klingen für mich sehr fremdartig, nicht real.
Wie können sich Fledermäuse damit orientieren, wie Insekten fangen?
Und wie unterhalten sich die Fledermäuse auf diese Weise ?

Das sind erste Fragen; und an dieser Stelle erwacht

meine Neugier, mein Entdecker- und Forschergeist.

Als erstes möchte ich wissen: welche Fledermaus-Art fliegt dort ?

Bei meinem nächsten abendlichen Gang in den Garten habe ich aber neben Fledermäusen noch ganz andere Ultraschall-Töne gehört? Völlig anders. Welche Tiere sind dies? Jagen sie auch oder unterhalten sie sich nur?
Keine Ahnung, aber das wird für mich sicher

eine spannende Erforschung von Tieren im Schatten der Nacht.

Wer meine Forscherreise begleiten möchte, schreibe dies bitte in den Kommentar oder schreibe mir eine Email. Diese meine Forscherreise wird sicher mehr als ein Jahr dauern und auch eigene Elektronik-Entwicklungen beinhalten (bis hin zur künstlichen Intelligenz). Und das alles mit sehr wenig Kosten. Es kann auch eine gemeinsame Forscherreise werden. (winfried.senger@gmail.com)

F5F – ein attraktiver sportlicher Wettkampf …

wikipedia: „F5F ist eine Modellflug-Wettbewerbsklasse im internationalen Luftsport.

Und ein solcher Wettbewerb fand am letzten Samstag auf dem Vereinsgelände des MFV-Biebertal statt.

Start von Hand
Wendemanöver (Streckenflug)
Landung

Jene, die auf dem Platz den Wettbewerb verfolgten (auch die Bürgermeisterin war kurz da), konnten feststellen, dass sehr viel Geschicklichkeit, Reaktionsvermögen und technisches Können bewiesen werden musste. Der recht böige Wind brachte eine weitere Herausforderung mit sich. 17 Teilnehmer aus drei Ländern waren am Start und was sehr erfreute, es waren Jung und Alt vertreten. Der jüngste Teilnehmer war 18 Jahre alt: Nils Rosenkranz baut seit seinem 8. Lebensjahr Flugmodelle, nie etwas anderes. Er führt es darauf zurück, dass er direkt neben dem Platz der Luftsportgemeinschaft Braunfels wohnt. Daher hat er auch eine Lizenz als Segelflieger.

Nils Rosenkranz mit seinem Modell

Und am Schluss gab es natürlich Sieger, die Pokale mitnehmen konnten; und alle bekamen eine Urkunde.

Die Pokal-Sieger
ungewöhnliche Pokale
Das Schlussbild der Teilnehmer

Bedingt durch Corona konnten nicht so viele Teilnehmer anreisen wie 2020, als dieser Wettbewerb zuletzt in Biebertal ausgetragen wurde. Der Bilderbogen hatte damals berichtet.

Digitaler Impfnachweis

Ein Schreiben von einem Ministerium aus Wiesbaden bekommt man eigentlich selten.

Aktuell sind aber sehr viele Briefe versendet worden, und meiner erreichte mich am 2. 7. 2021.

Es geht darum, jedem Bürger einen elektronischen Nachweis zu geben, dass er vollständig geimpft wurde. Seit einigen Wochen konnte jeder diesen Nachweis von Apotheken in das eigene Handy übertragen lassen.

Mit dem jetzigen postalischen Nachweis vom Ministerium kann jeder Geimpfte selbst den Nachweis in sein Handy übertragen. Dazu gibt es zwei Apps, die den übersandten QR-Code annehmen:

Die CovPass-App und die Corona-Warn-APP

Das Zertifikat ist Europaweit gültig
CovPass-App
Corona-Warn-App

Unabhängig davon bleiben die bisherigen Nachweise im Impfbuch und der Ersatz-Nachweis weiterhin gültig. Auch der jetzt übersandte Nachweis in Papierform ist gültig und sollte aufbewahrt werden.
Denn: Nicht jeder Nachweis per Handy funktioniert in der Praxis. Das habe ich am vorletzten Wochenende persönlich erfahren. Und manchmal ist auch der Akkiu des Handys leer.

Wichtig ist noch, dass alle Nachweise nur in Zusammenhang mit dem Personalausweis gültig sind,
denn alle Nachweise lassen sich elektronisch kopieren und damit wäre auch Mißbrauch möglich.

Das übersandte Zertifikat erschließt sich dem Leser nicht sofort. So ist das Blatt beidseitig bedruckt und beide Seiten erscheinen dem Leser als identisch. Eine Seiten-Numerierung gibt es nicht. Die Seiten sind aber nicht identisch. Jede Seite beinhaltet das Zertifikat für eine einzelne Impfung.

Lesen Sie weiter unter Impfnachweis, wie dieser digitale-Impfnachweis ins Handy installiert wird.

„Darf ich das?“

eine App fürs Handy, die einen Überblick über aktuelle Corona-Verordnungen gibt

Es wird wieder mehr gereist.
Und in jedem Landkreis kann es andere Corona-Regeln geben. Wer schnell einen Überblick erhalten möchte, was in seiner Region nicht erlaubt ist, findet hier eine gute Hilfe

Die „Darf ich das?“-App bietet einen genauen Überblick über relevante Verordnungen in deiner aktuellen Region. Zusätzlich können bevorzugte Orte und Themengebiete gespeichert werden.

Es werden für die gesuchten Orte zunächst die Inzidenzen angezeigt.

Im weiteren Display (scrollen) gibt es alle aktuellen Hinweise, zum Teil verlinkt, so dass die Informationen recht vollständig sind.

Im Bild ist die aktuelle Inzidenz am 4. 7. von Gießen mit 4,1 angegeben, wobei sich diese Inzidenz auf das RKI bezieht und nicht auf das Gesundheitsamt des Kreises Gießen.

Auch der Verlauf der Inzidenz der letzten 2 Wochen ist dargestellt.

Wer verreist, sollte diese App auf seinem Handy haben.

Die App wird durch die Björn-Steiger-Stiftung und andere Freunde unterstützt.
Sie ist kostenlos.

Offener Brief an den Bundestag

Detlev Krüger, und Prof. Klaus Ströher schreiben offenen Brief an Bundestag

Zwei Stimmen der Vernunft.

Detlev Krüger, Drosten-Vorgänger/Charité
Prof. Klaus Stöhr, Ehem. Leiter des Globalen Influenza und Pandemievorbereitungsprogrammes der WHO Genf

Sehr geehrte Damen und Herren,

eine Novellierung des IfSG zur bundesweiten Vereinheitlichung des Vorgehens gegen die Corona-Pandemie bedarf verlässlicher Entscheidungsgrundlagen. Wir raten dringend davon ab, bei der geplanten gesetzlichen Normierung die „7-Tages-Inzidenz“ als alleinige Bemessungsgrundlage für antipandemische Schutzmaßnahmen zu definieren.

1. Mit „Inzidenz“ bezeichnet das RKI die Zahl der Personen, bei denen unabhängig von einer Erkrankung mittels Diagnostiktest eine Infektion mit SARS-Coronavirus-2 gefunden wurde, pro 100.000 Bevölkerung. Dieser Wert gibt – aufgrund der durchaus erwünschten Ausweitung von Testaktivitäten – zunehmend weniger die Krankheitslast in der Gesellschaft wieder. Zudem unterliegt dieser Wert zunehmend schwankenden Erfassungswahrscheinlichkeiten, die völlig unabhängig vom eigentlichen Infektionsgeschehen sind.

2. Bewertungsgrundlage für die Auswahl von Schutzmaßnahmen sollte nicht die Inzidenz der Infektionen sein, sondern vielmehr die Häufigkeit der Erkrankungen und ihrer jeweiligen Schwere, also insgesamt die Krankheitslast. Die Krankheitslast berücksichtigt unter anderem Hospitalisierungen, krankheitsbedingten Arbeitsausfall, Behinderung und verlorene Lebensjahre.

3. Die im Gesetzesvorhaben vorgesehene 7-Tages-Inzidenz differenziert nicht, in welchen Altersgruppen, Lebensräumen und Bevölkerungsgruppen Infektionen auftreten. Eine gleich hohe Inzidenz kann dramatisch unterschiedliche Bedeutung haben, je nachdem ob sie zum Beispiel bei primär gesunden Studierenden, bei schwer erreichbaren Bevölkerungsgruppen, bei besonders vulnerablen Menschen, oder diffus in der Gesamtbevölkerung verteilt gemessen wird.

4. Die 7-Tages-Inzidenz eines Landkreises berücksichtigt weder die Dynamik noch die Lage in angrenzenden Landkreisen. Eine gleich hohe 7-Tages-Inzidenz kann in einem Szenario (z.B. Verschlechterung der Lage in Nachbarregionen) eine Verschärfung von Maßnahmen erfordern, während sie in einem anderen Szenario (z.B. stark sinkender Trend) gar eine Lockerung erlauben könnte.

Risiken:

In der Konsequenz würde die gesetzlich verbindliche Koppelung von Maßnahmen an die 7-Tages-Inzidenz der Infektionen zur Folge haben können, dass selbst dann massive Einschränkungen der Freiheitsrechte mit gravierenden Auswirkungen auf Wirtschaft, Kultur und die körperliche und seelische Gesundheit erfolgen müssten, wenn längst weniger krankenhauspflichtige Erkrankungen als während einer durchschnittlichen Grippewelle resultierten. Ein solches Szenario ist im Falle eines zunehmenden Impferfolgs durchaus realistisch und zeitlich absehbar.

Die öffentlich derzeit verfügbaren Entwürfe zur Novelle des IfSG verschärfen den Mangel an Sachbezug und die Gefahr einer Verletzung der Verhältnismäßigkeit wie bereits in Bundestagsanhörungen am 12.11.2020 und 22.02.2021 erläutert [1] [2].

Vorgeschlagene Alternative:

Eine leicht zu bestimmende und zu kommunizierende Bemessungsgrundlage wäre die tägliche Anzahl der COVID-bedingten intensivstationären Neuaufnahmen, differenziert nach Landkreis des Patientenwohnortes, Alter und Geschlecht mit Berücksichtigung diesbezüglicher zeitlicher Trends. Dies ist nicht zu verwechseln mit der im DIVI Register derzeit berichteten „Anzahl der mit Covid-19 belegten Intensivbetten“, welche per se auch eine wichtige Information bezüglich der Versorgungslage liefert. Die Zahl intensivstationärer Neuaufnahmen kann die Dynamik des Infektionsgeschehens besser abbilden als die intensivmedizinische Belegungsstatistik[3].

Damit diese Werte zeitnah, vollständig und integriert in der bestehenden digitalen Meldestatistik den Kommunen, Landesbehörden und des RKI verfügbar werden, müssten lediglich kleinere Anpassungen in den Paragraphen 6 und 11 des IfSG vorgenommen werden.

Wir bitten Sie daher Ihren Einfluss geltend zu machen, die aktuell anstehende Änderung des IfSG so zu gestalten, dass die inzwischen von vielen als schädlich – mindestens als unwirksam – erkannten Folgen des im November geschaffenen § 28a IfSG, korrigiert und nicht noch verschärft werden.

Für fachliche Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,

Prof. Dr. med. Detlev H. Krüger* Prof. Dr. Klaus Stöhr**

* Direktor i.R. des Instituts f. Virologie der Charité Berlin

** Ehem. Leiter des Globalen Influenza und Pandemievorbereitungsprogrammes der WHO Genf

Quelle: heise.de

Antikkörper-Diagnostik

Ob man gegen eine Infektion geschützt ist, kann durch einen Antikörper-Test festgestellt werden. Aber auch hier gibt es Weiterentwicklungen. So kann eine Immunität dadurch erreicht worden sein, dass die Krankheit schon einmal durchlebt wurde oder es wurde gegen das Virus geimpft.

In dem folgenden Bwericht wird über die Neuerungen bei den Antikörper-Tests berichtet.

LADR-Laborbericht

Gießener Gesundheitsamt nimmt an einem bundesweiten Pilotprojekt teil.

Als eines von wenigen Gesundheitsämtern nimmt das Gießener Amt an einem bundesweiten Pilotprojekt zur Digitalisierung des öffentlichen Gesundheitsdienstes teil.
Vor diesem Hintergrund werden Daten des Programms SurvNet, das das RKI Gesundheitsämtern zur Verfügung stellt, und Daten des Programms SORMAS des Helmholtz-Instituts zusammengeführt, das dem Infektionsmanagement und der Ausbruchsüberwachung dient. Damit wird auf eine einheitliche und ausschließlich digitale Datenverwaltung umgestellt. Meldungen werden beschleunigt, Schnittstellen und Synergien geschaffen.

Gesamte Pressemitteilung des Landkreises